Wasserschaden

Begriffliche Einordnung von Wasserschäden

Ein Wasserschaden liegt vor, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus Zu- oder Ableitungsrohren austritt und dabei Hausrat beschädigt oder zerstört. Maßgeblich für die versicherungsrechtliche Einordnung sind die Definitionen und Voraussetzungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Typische Ursachen für Leitungswasserschäden

Leitungswasserschäden können durch verschiedene Ereignisse ausgelöst werden, die im Rahmen der Hausratversicherung in der Regel klar definiert sind. Entscheidend ist, dass es sich um versichertes Leitungswasser handelt.

  • Rohrbruch an Zu- oder Ableitungen
  • Undichtigkeiten durch Leckagen
  • Austritt von Wasser aus angeschlossenen Haushaltsgeräten

Rohrbruch
Leckage

Versicherte Schäden und Leistungsumfang

Bei einem versicherten Wasserschaden können sowohl direkte Schäden am Hausrat als auch Folgeschäden berücksichtigt sein. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und den vertraglichen Regelungen.

  • Beschädigung oder Zerstörung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
  • Durchfeuchtung von Textilien oder Bodenbelägen
  • Folgeschäden durch Feuchtigkeit oder Nässe

Feuchtigkeit
Schimmel

Abgrenzungen und Ausschlüsse

Nicht jeder Schaden im Zusammenhang mit Wasser ist automatisch als Leitungswasserschaden versichert. Bestimmte Ursachen oder Schadenverläufe können ausgeschlossen oder gesondert geregelt sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Schäden durch allmähliche Feuchtigkeitseinwirkung
  • Nicht versicherte Ursachen außerhalb des Leitungswassers
  • Vertraglich festgelegte Ausschlüsse oder Begrenzungen

Allmählichkeitsschäden
Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was gilt als Leitungswasserschaden?

Als Leitungswasserschaden gelten Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus versicherten Leitungen oder angeschlossenen Einrichtungen, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.

Sind Schäden durch Feuchtigkeit immer versichert?

Schäden durch Feuchtigkeit können versichert sein, sofern sie Folge eines versicherten Leitungswasserschadens sind. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?

Einschränkungen ergeben sich aus vertraglich definierten Ausschlüssen oder besonderen Voraussetzungen. Der konkrete Umfang ist tarifabhängig geregelt.

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