Diebstahl

Diebstahl – Einordnung von Diebstahlschäden in der Hausratversicherung Der Begriff Diebstahl bezeichnet die unbefugte Wegnahme von Hausrat. Im Rahmen der Hausratversicherung dient er der sachlichen Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Schadenereignissen. Die folgenden Inhalte stellen die grundlegenden Zusammenhänge neutral dar. Inhalt: Begriffliche Einordnung des Diebstahls Diebstahl im Kontext der Hausratversicherung Abgrenzung zu Einbruchdiebstahl Typische … Weiterlesen