Diebstahl

Diebstahl – Einordnung von Diebstahlschäden in der Hausratversicherung Diebstahl bezeichnet die Wegnahme von Hausrat ohne Anwendung von Gewalt oder das Überwinden von Sicherungen. Im Rahmen der Hausratversicherung dient dieser Begriff der sachlichen Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Schadenereignissen. Inhalt: Begriffliche Einordnung von Diebstahl Diebstahl im Kontext der Hausratversicherung Typische Schadenkonstellationen Abgrenzungen und Ausschlüsse FAQ … Weiterlesen

Diebstahl

Diebstahl – Einordnung von Diebstahlschäden in der Hausratversicherung Der Begriff Diebstahl bezeichnet die unbefugte Wegnahme von Hausrat. Im Rahmen der Hausratversicherung dient er der sachlichen Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Schadenereignissen. Die folgenden Inhalte stellen die grundlegenden Zusammenhänge neutral dar. Inhalt: Begriffliche Einordnung des Diebstahls Diebstahl im Kontext der Hausratversicherung Abgrenzung zu Einbruchdiebstahl Typische … Weiterlesen