Erdrutsch

Erdrutsch – Einordnung erdrutschbedingter Schäden in der Hausratversicherung Ein Erdrutsch bezeichnet die plötzliche Bewegung größerer Erd- oder Gesteinsmassen an Hängen oder Böschungen. Im Rahmen der Hausratversicherung dient der Begriff der sachlichen Einordnung von Naturgefahren im Zusammenhang mit einer möglichen Elementarabsicherung. Inhalt: Begriffliche Einordnung eines Erdrutsches Erdrutsch im Kontext der Hausratversicherung Typische Schadenbilder und Folgen Abgrenzungen … Weiterlesen