Schimmel

Begriffliche Einordnung von Schimmel

Schimmel entsteht durch das Wachstum von Mikroorganismen auf feuchten Oberflächen. Für die versicherungsrechtliche Einordnung ist entscheidend, ob der Schimmel als unmittelbare Folge eines versicherten Schadenereignisses auftritt oder sich allmählich entwickelt.

Schimmel im Kontext der Hausratversicherung

In der Hausratversicherung ist Schimmel in der Regel nicht eigenständig versichert. Versicherungsschutz kann bestehen, wenn der Schimmel als Folge eines versicherten Leitungswasserschadens entstanden ist.

  • Schimmel infolge eines versicherten Rohrbruchs
  • Schimmelbildung nach einer versicherten Leckage
  • Tarifabhängig geregelter Leistungsumfang

Rohrbruch
Leckage

Typische Schadenbilder und Folgen

Schimmel kann zu erheblichen Beeinträchtigungen von Hausrat und Einrichtungsgegenständen führen. Ob und in welchem Umfang diese Schäden berücksichtigt sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

  • Beschädigung von Möbeln, Textilien oder Teppichen
  • Geruchsbelastungen durch mikrobiellen Befall
  • Wertminderung oder Unbrauchbarkeit von Hausrat

Feuchtigkeit

Abgrenzungen und Ausschlüsse

Schimmelschäden sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn sie auf allmähliche Feuchtigkeit oder unzureichende Lüftung zurückzuführen sind. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Allmähliche Feuchte- und Schimmelbildung
  • Schimmel ohne versicherte Schadenursache
  • Vertraglich definierte Ausschlüsse

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter Schimmel?

Schimmel bezeichnet mikrobiellen Befall von Oberflächen, der durch anhaltende Feuchtigkeit begünstigt wird.

Ist Schimmel automatisch versichert?

Schimmel ist nicht automatisch versichert. Versicherungsschutz kann bestehen, wenn er unmittelbare Folge eines versicherten Leitungswasserschadens ist.

Wodurch unterscheidet sich Schimmel von Feuchtigkeitsschäden?

Feuchtigkeit beschreibt die Ursache, während Schimmel eine mögliche Folge anhaltender Feuchteeinwirkung darstellt. Die versicherungsrechtliche Bewertung kann unterschiedlich ausfallen.

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