Rückstau – Einordnung rückstaubedingter Schäden in der Hausratversicherung
Rückstau bezeichnet das Zurückdrücken von Wasser aus der Kanalisation in Gebäude, wenn Entwässerungssysteme überlastet sind. Im Rahmen der Hausratversicherung dient der Begriff der sachlichen Einordnung wasserbedingter Schadenursachen und ihrer Abgrenzung zu anderen Naturgefahren.
Begriffliche Einordnung von Rückstau
Von Rückstau spricht man, wenn Abwasser oder Regenwasser aus der Kanalisation infolge Überlastung nicht abfließen kann und in tieferliegende Gebäudeteile zurückgedrückt wird. Maßgeblich für die versicherungsrechtliche Einordnung sind die Definitionen in den Versicherungsbedingungen.
Rückstau im Kontext der Hausratversicherung
In der Hausratversicherung ist Rückstau regelmäßig nicht Bestandteil des Grundschutzes. Versicherungsschutz kann bestehen, wenn Rückstauschäden ausdrücklich im Rahmen einer Zusatz- oder Elementarabsicherung vereinbart wurden.
- Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation
- Überlastung von Entwässerungssystemen bei Starkregen
- Tarifabhängig geregelter Leistungsumfang
Typische Schadenbilder und Folgen
Rückstau kann zu erheblichen Schäden am Hausrat führen, insbesondere in Kellerräumen oder tieferliegenden Wohnbereichen. Ob und in welchem Umfang diese Schäden berücksichtigt sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
- Durchnässung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
- Verschmutzung durch Ab- oder Schmutzwasser
- Beschädigung von Elektrogeräten oder Hausrat
Abgrenzungen und Ausschlüsse
Nicht jede Wassereinwirkung aus Abflüssen gilt automatisch als versicherter Rückstauschaden. Bestimmte Ursachen oder Konstellationen können ausgeschlossen oder gesondert geregelt sein.
- Fehlende oder unzureichende Rückstausicherung
- Rückstau ohne vereinbarte Zusatzdeckung
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter Rückstau?
Rückstau bezeichnet das Zurückdrücken von Ab- oder Regenwasser aus der Kanalisation in Gebäude infolge überlasteter Entwässerungssysteme.
Ist Rückstau automatisch versichert?
Rückstau ist in der Hausratversicherung in der Regel nur versichert, wenn eine entsprechende Zusatz- oder Elementarabsicherung vereinbart wurde.
Welche Schäden können durch Rückstau entstehen?
Entstehen können Nässe-, Verschmutzungs- oder Zerstörungsschäden am Hausrat, sofern diese vertraglich berücksichtigt sind.