Rohrbruch – Einordnung von Leitungswasserschäden in der Hausratversicherung
Ein Rohrbruch bezeichnet die plötzliche Beschädigung oder das Versagen von wasserführenden Leitungen, wodurch Leitungswasser austreten und Hausrat beschädigen kann. Im Rahmen der Hausratversicherung dient dieser Begriff der sachlichen Einordnung typischer Leitungswasserschäden.
Begriffliche Einordnung eines Rohrbruchs
Ein Rohrbruch liegt vor, wenn eine wasserführende Leitung plötzlich reißt, platzt oder undicht wird und dadurch Leitungswasser austritt. Für die versicherungsrechtliche Einordnung sind die Definitionen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Rohrbruch im Kontext der Hausratversicherung
In der Hausratversicherung ist der Rohrbruch regelmäßig Bestandteil der versicherten Gefahr Leitungswasser. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schäden am Hausrat, die unmittelbar durch austretendes Leitungswasser verursacht werden.
- Plötzlicher Austritt von Leitungswasser
- Beschädigung von Möbeln, Textilien oder Hausrat
- Tarifabhängig geregelter Leistungsumfang
Typische Schadenarten und Folgewirkungen
Ein Rohrbruch kann unterschiedliche Schadenfolgen nach sich ziehen. Ob und in welchem Umfang diese berücksichtigt sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
- Durchnässung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
- Beschädigung von Bodenbelägen oder Textilien
- Folgeschäden durch länger andauernden Wasseraustritt
Abgrenzungen und Ausschlüsse
Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch als Rohrbruch versichert. Bestimmte Ursachen oder Schadenverläufe können ausgeschlossen oder gesondert geregelt sein.
- Allmählich entstehende Schäden ohne plötzlichen Bruch
- Feuchtigkeitsschäden ohne Leitungswasseraustritt
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
FAQ – Häufige Fragen
Was gilt als Rohrbruch?
Als Rohrbruch gilt die plötzliche Beschädigung einer wasserführenden Leitung mit austretendem Leitungswasser, sofern dies vertraglich als versicherte Gefahr definiert ist.
Ist jeder Wasserschaden ein Rohrbruch?
Nicht jeder Wasserschaden beruht auf einem Rohrbruch. Maßgeblich ist die Ursache des Wasseraustritts gemäß den Versicherungsbedingungen.
Sind Folgeschäden durch Rohrbruch versichert?
Folgeschäden können im Zusammenhang mit einem versicherten Rohrbruch berücksichtigt sein. Der konkrete Umfang ist tarifabhängig geregelt.