Lawine – Einordnung lawinenbedingter Schäden in der Hausratversicherung
Eine Lawine bezeichnet das plötzliche Abgleiten großer Schnee- oder Eismassen an Berghängen. Im Rahmen der Hausratversicherung dient dieser Begriff der sachlichen Einordnung von Naturgefahren im Zusammenhang mit einer möglichen Elementarabsicherung.
Begriffliche Einordnung einer Lawine
Von einer Lawine spricht man, wenn sich Schnee- oder Eismassen infolge von Instabilität oder äußeren Einwirkungen hangabwärts bewegen. Für die versicherungsrechtliche Einordnung sind die Definitionen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Lawine im Kontext der Hausratversicherung
In der Hausratversicherung ist die Lawine regelmäßig nicht Bestandteil des Grundschutzes. Versicherungsschutz kann bestehen, wenn eine Elementarabsicherung vereinbart wurde, in der Lawinen als versicherte Naturgefahr definiert sind.
- Lawinen infolge außergewöhnlicher Schneelasten
- Schnee- und Eismassen mit Zerstörungswirkung
- Tarifabhängig geregelter Leistungsumfang
Typische Schadenbilder und Folgen
Lawinen können zu erheblichen Schäden am Hausrat führen, insbesondere wenn Gebäude oder Wohnräume durch Schnee- oder Trümmermassen beeinträchtigt werden. Ob und in welchem Umfang diese Schäden berücksichtigt sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
- Zerstörung oder Beschädigung von Hausrat
- Verschmutzung durch Schnee, Eis oder Geröll
- Folgeschäden durch eindringendes Schmelzwasser
Abgrenzungen und Ausschlüsse
Nicht jede Schneeeinwirkung gilt automatisch als versicherte Lawine. Bestimmte Ursachen oder Schadenkonstellationen können ausgeschlossen oder gesondert geregelt sein.
- Schneelast ohne Lawinenereignis
- Schäden ohne vereinbarte Elementardeckung
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Lawine?
Eine Lawine ist die plötzliche Bewegung großer Schnee- oder Eismassen, die zu Schäden an Gebäuden und Hausrat führen kann.
Ist eine Lawine automatisch versichert?
Lawinen sind in der Hausratversicherung in der Regel nur versichert, wenn eine entsprechende Elementarabsicherung vereinbart wurde.
Welche Schäden können durch eine Lawine entstehen?
Entstehen können Zerstörungs-, Verschmutzungs- oder Folgeschäden am Hausrat, sofern diese vertraglich berücksichtigt sind.