Hausratversicherung

Was unter Hausrat verstanden wird

Als Hausrat gelten alle beweglichen Gegenstände, die dem privaten Gebrauch innerhalb eines Haushalts dienen. Dazu zählen unter anderem Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Einrichtungsgegenstände. Welche Sachen konkret als Hausrat gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Typische versicherte Gefahren

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung bezieht sich in der Regel auf klar definierte Schadenursachen. Dazu gehören insbesondere Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Der konkrete Leistungsumfang ist tarifabhängig und vertraglich geregelt.

  • Feuerschäden wie Brand, Blitz oder Explosion
  • Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder Leckage
  • Schäden infolge von Einbruchdiebstahl oder Vandalismus

Feuerschaden
Wasserschaden

Versicherungssumme und Wertermittlung

Die Versicherungssumme bestimmt die maximale Entschädigungsleistung im Schadenfall. Sie orientiert sich am Gesamtwert des vorhandenen Hausrats. Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann zu Unterversicherung führen.

  • Ermittlung des Hausratwerts nach Wohnfläche oder Einzelaufstellung
  • Berücksichtigung von Neu- oder Zeitwertregelungen
  • Vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen

Versicherungssumme

Erweiterungen und Zusatzbausteine

Neben dem Grundschutz können zusätzliche Bausteine vorgesehen sein, um den Versicherungsschutz zu erweitern. Dazu zählen unter anderem Absicherungen gegen Naturgefahren oder besondere Risiken außerhalb der Wohnung.

  • Elementarschäden wie Überschwemmung oder Starkregen
  • Außenversicherung für Hausrat außerhalb der Wohnung
  • Fahrrad- und E-Bike-Schutz innerhalb definierter Grenzen

Elementar-Hausrat
Fahrradschutz

FAQ – Häufige Fragen

Was ist in der Hausratversicherung grundsätzlich versichert?

Versichert sind in der Regel bewegliche Gegenstände des privaten Haushalts. Der genaue Umfang ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Gilt der Schutz nur innerhalb der Wohnung?

Der Versicherungsschutz bezieht sich grundsätzlich auf die im Vertrag benannte Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Außenversicherung vorgesehen sein.

Welche Schäden sind typischerweise ausgeschlossen?

Ausschlüsse betreffen häufig nicht versicherte Gefahren oder vertraglich definierte Einschränkungen. Maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungen des Versicherungsvertrags.



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