Fahrraddiebstahl

Der Diebstahl von Fahrrädern ist häufig durch die Hausratversicherung gedeckt. Es empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Die Entschädigung ist meist auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme des Hausrats begrenzt. Maximal bis zu dieser Grenze sind alle Räder des Haushaltes versichert.

Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.