Einbruchdiebstahl

1. Grundlagen

Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn sich fremde Personen gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen und Gegenstände entwenden oder beschädigen. Neben dem Verlust von Hausrat entstehen häufig Sachschäden an Türen, Fenstern oder Schlössern.

Die Hausratversicherung liefert eine Orientierung zu den typischen Folgen eines Einbruchs und zu Bereichen, die im Haushalt besonders gefährdet sind.

Weiterführender Verbundlink:

Objektüberwachung.de – Informationen zu Sicherheits- und Überwachungstechnik

2. Typische Schadensbereiche

Ein Einbruch verursacht meist verschiedene Arten von Schäden. Die folgenden Bereiche treten besonders häufig auf:

  • Gewaltsames Aufbrechen von Türen, Fenstern oder Schlössern
  • Diebstahl von Elektronik, Schmuck oder Bargeld
  • Vandalismus im Wohnbereich
  • Beschädigungen an Möbeln und Einrichtung
  • Diebstahl aus Keller- oder Abstellräumen

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3. Für wen ist das Risiko relevant?

Einbruchdiebstahl kann grundsätzlich jeden Haushalt betreffen. In einigen Wohnsituationen besteht jedoch ein erhöhtes Risiko.

  • Erdgeschosswohnungen und leicht zugängliche Häuser
  • Haushalte mit hochwertiger Elektronik oder Wertgegenständen
  • Wohnungen mit Keller- oder Abstellräumen
  • Haushalte mit offen zugänglichen Bereichen wie Terrassen oder Balkontüren

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4. Orientierung & Tarifmerkmale

Die tarifliche Einordnung orientiert sich an Risikofaktoren wie Wohnlage, Sicherungstechnik und Wert des Hausrats. Diese Merkmale beeinflussen die Bewertung eines Einbruchrisikos.

  • Sicherungstechnik wie Zusatzschlösser oder Fensterverriegelungen
  • Wert der beweglichen Gegenstände
  • Aufbewahrungsorte wie Keller oder Nebenräume
  • Gebäude- und Wohnlage
  • Beschaffenheit von Türen und Fenstern

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5. FAQ – Häufige Fragen

Wie entsteht ein Einbruchdiebstahl?

Ein Einbruch entsteht durch gewaltsames Eindringen in die Wohnung oder in abgeschlossene Räume wie Keller oder Abstellräume.

Welche Gegenstände sind besonders betroffen?

Häufig betroffen sind Elektronikgeräte, Schmuck, Bargeld, Dokumente und persönliche Wertgegenstände.

Sind Schäden an Türen und Fenstern mitversichert?

Aufbruchschäden an Türen, Fenstern oder Schlössern können Teil des versicherten Schadensbereichs sein.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025