Diebstahl – Einordnung von Diebstahlschäden in der Hausratversicherung
Diebstahl bezeichnet die Wegnahme von Hausrat ohne Anwendung von Gewalt oder das Überwinden von Sicherungen. Im Rahmen der Hausratversicherung dient dieser Begriff der sachlichen Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Schadenereignissen.
Begriffliche Einordnung von Diebstahl
Als Diebstahl gilt die Wegnahme fremder beweglicher Sachen ohne Einbruch, Raub oder Gewaltanwendung. Für die versicherungsrechtliche Einordnung ist entscheidend, ob Sicherungen überwunden oder geschützte Räume unbefugt betreten wurden.
Diebstahl im Kontext der Hausratversicherung
In der Hausratversicherung ist einfacher Diebstahl regelmäßig nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Versicherungsschutz besteht in der Regel nur bei ausdrücklich versicherten Tatbeständen.
- Kein Einbruch und keine Gewaltanwendung
- Keine Überwindung von Sicherungseinrichtungen
- Tarifabhängig geregelte Ausnahmen
Typische Schadenkonstellationen
Einfacher Diebstahl kann in unterschiedlichen Situationen auftreten. Ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
- Wegnahme von Gegenständen aus frei zugänglichen Bereichen
- Verlust von Hausrat ohne Spuren eines Einbruchs
- Entwendung ohne Überwindung von Sicherungen
Abgrenzungen und Ausschlüsse
Die Abgrenzung zwischen einfachem Diebstahl und versichertem Einbruchdiebstahl ist für die Leistungsprüfung entscheidend. Maßgeblich sind die vertraglichen Definitionen.
- Abgrenzung zu Einbruchdiebstahl und Raub
- Ausschluss bei fehlender Sicherungsüberwindung
- Vertraglich definierte Leistungsausschlüsse
FAQ – Häufige Fragen
Was gilt als einfacher Diebstahl?
Als einfacher Diebstahl gilt die Wegnahme von Sachen ohne Einbruch, Gewaltanwendung oder Überwindung von Sicherungseinrichtungen.
Ist einfacher Diebstahl versichert?
Einfacher Diebstahl ist in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Worin liegt der Unterschied zum Einbruchdiebstahl?
Beim Einbruchdiebstahl werden Sicherungen überwunden oder geschützte Räume gewaltsam betreten, was versicherungsrechtlich anders bewertet wird.