Diebstahl
Diebstahl – Hausratversicherung, Fahrraddiebstahl und Leistungsgrenzen Diebstahl bezeichnet die unbefugte Wegnahme fremder beweglicher Gegenstände mit rechtswidriger Zueignungsabsicht. In der Hausratversicherung wird zwischen unterschiedlichen Diebstahlformen und versicherten Schadenereignissen unterschieden. Neben Einbruchdiebstahl können besondere Vereinbarungen zum Diebstahl von Fahrrädern und anderen Gegenständen bestehen. Welche Verluste versichert sind und welche Entschädigungsgrenzen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. … Weiterlesen