Ausschlüsse – Einordnung nicht versicherter Risiken in der Hausratversicherung
Ausschlüsse definieren Schadenereignisse oder Konstellationen, für die im Rahmen der Hausratversicherung kein Versicherungsschutz besteht. Sie dienen der vertraglichen Abgrenzung des Leistungsumfangs. Die folgenden Inhalte stellen typische Ausschlussbereiche sachlich dar.
Begriffliche Einordnung von Ausschlüssen
Ausschlüsse beschreiben Risiken oder Schadenursachen, die ausdrücklich nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Sie sind Bestandteil der Versicherungsbedingungen und gelten unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme.
Typische Ausschlussbereiche
In der Hausratversicherung sind bestimmte Schadenarten oder Ursachen regelmäßig ausgeschlossen. Welche Ausschlüsse konkret gelten, ist vertraglich geregelt.
- Schäden durch Vorsatz oder grobe Pflichtverletzungen
- Allmählich eintretende Schäden wie dauerhafte Feuchtigkeit
- Schäden durch nicht versicherte Naturereignisse
Abgrenzung zu eingeschlossenen Risiken
Ausschlüsse grenzen nicht versicherte Risiken von solchen Schadenereignissen ab, die grundsätzlich versichert sein können. Diese Abgrenzung ist für die Einordnung des Versicherungsschutzes entscheidend.
- Abgrenzung zwischen Leitungswasser und Feuchtigkeitsschäden
- Unterscheidung zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl
- Vertraglich definierte Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Tarifabhängige Besonderheiten
Ausschlüsse können je nach Tarif variieren oder durch Zusatzbausteine teilweise erweitert werden. Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen des abgeschlossenen Vertrags.
- Erweiterungen durch optionale Zusatzbausteine
- Tarifabhängige Abweichungen vom Grundschutz
- Vertraglich festgelegte Einschränkungen und Begrenzungen
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Ausschlüsse in der Hausratversicherung?
Ausschlüsse bezeichnen Schadenereignisse oder Risiken, für die kein Versicherungsschutz besteht. Sie sind verbindlich in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Sind Ausschlüsse in jedem Tarif gleich?
Ausschlüsse können je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Können Ausschlüsse erweitert werden?
Einige Ausschlüsse können durch Zusatzbausteine eingeschränkt oder erweitert werden, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.