Aussenversicherung – Einordnung des Versicherungsschutzes außerhalb der Wohnung
Die Aussenversicherung ist ein Bestandteil der Hausratversicherung und bezieht sich auf Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Sie dient der sachlichen Einordnung von Reichweite, Voraussetzungen und vertraglichen Begrenzungen des Versicherungsschutzes.
Begriffliche Einordnung der Aussenversicherung
Die Aussenversicherung erweitert den Versicherungsschutz der Hausratversicherung auf Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Der Umfang des Schutzes ist vertraglich geregelt und abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Versicherter Hausrat außerhalb der Wohnung
Im Rahmen der Aussenversicherung können Hausratsgegenstände versichert sein, die sich vorübergehend an einem anderen Ort befinden, etwa auf Reisen oder bei vorübergehender Nutzung außerhalb der Wohnung. Welche Gegenstände eingeschlossen sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
- Hausrat während vorübergehender Aufenthalte außerhalb der Wohnung
- Mitgeführte Gegenstände auf Reisen
- Hausrat in zeitlich begrenzter Fremdnutzung
Räumliche und zeitliche Begrenzungen
Der Versicherungsschutz der Aussenversicherung ist häufig räumlich und zeitlich begrenzt. Diese Begrenzungen legen fest, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum Hausrat außerhalb der Wohnung versichert ist.
- Begrenzung auf bestimmte Aufenthaltsdauer
- Regionale oder geografische Einschränkungen
- Begrenzung der Entschädigungshöhe
Abgrenzungen und Einschränkungen
Nicht jeder Schaden außerhalb der Wohnung ist automatisch durch die Aussenversicherung abgedeckt. Bestimmte Risiken oder Konstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Ausschlüsse für bestimmte Gegenstände oder Nutzungsarten
- Abgrenzung zu besonderen Zusatzbausteinen
- Vertraglich definierte Ausschlüsse und Begrenzungen
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter Aussenversicherung?
Die Aussenversicherung bezeichnet den Versicherungsschutz für Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Gilt die Aussenversicherung dauerhaft?
Die Aussenversicherung ist in der Regel zeitlich begrenzt und gilt nur für vorübergehende Aufenthalte außerhalb der Wohnung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Sind alle Gegenstände außerhalb der Wohnung versichert?
Der Versicherungsschutz ist häufig begrenzt und kann für bestimmte Gegenstände oder Situationen ausgeschlossen sein. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag.