Elementar-Hausrat

Einordnung des Elementar-Hausrats

Der Elementar-Hausrat ergänzt den Versicherungsschutz der Hausratversicherung um Schäden, die durch außergewöhnliche Naturereignisse entstehen können. Ob und in welchem Umfang ein solcher Schutz besteht, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Typische Naturgefahren

Zu den Elementargefahren zählen Naturereignisse, die unabhängig vom Zustand der versicherten Wohnung auftreten und erhebliche Schäden verursachen können. Welche Gefahren konkret eingeschlossen sind, ist vertraglich geregelt.

  • Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen
  • Rückstau infolge überlasteter Entwässerungssysteme
  • Erdrutsch oder Lawinenereignisse

Überschwemmung
Starkregen

Versicherte Schäden und Leistungsrahmen

Bei einem versicherten Elementarschaden können Schäden am Hausrat berücksichtigt sein, die unmittelbar durch das Naturereignis verursacht wurden. Der Leistungsrahmen richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und den tariflichen Bedingungen.

  • Beschädigung oder Zerstörung von Hausrat durch eindringendes Wasser
  • Folgeschäden infolge von Schlamm oder Geröll
  • Begrenzungen durch vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen

Rückstau

Abgrenzungen und Voraussetzungen

Nicht jedes Naturereignis ist automatisch als Elementarschaden versichert. Häufig bestehen besondere Voraussetzungen oder Ausschlüsse, die den Versicherungsschutz begrenzen. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Regionale Risikobewertung und Zoneneinteilungen
  • Vertraglich geregelte Warte- oder Begrenzungsregelungen
  • Abgrenzung zu Leitungswasser- oder Feuchtigkeitsschäden

Wasserschaden
Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter Elementar-Hausrat?

Der Elementar-Hausrat bezeichnet eine Erweiterung der Hausratversicherung für Schäden durch bestimmte Naturereignisse wie Überschwemmung oder Erdrutsch, sofern dies vertraglich vereinbart ist.

Sind Elementarschäden immer im Grundschutz enthalten?

Elementarschäden sind im Grundschutz der Hausratversicherung häufig nicht enthalten und müssen gesondert vereinbart werden. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Gibt es Einschränkungen beim Elementarschutz?

Einschränkungen ergeben sich aus vertraglich definierten Voraussetzungen, Ausschlüssen oder Entschädigungsgrenzen. Der konkrete Umfang ist tarifabhängig geregelt.

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