Erdrutsch

Begriffliche Einordnung eines Erdrutsches

Von einem Erdrutsch spricht man, wenn Erd- oder Gesteinsmassen infolge von Instabilität, Durchfeuchtung oder äußeren Einwirkungen hangabwärts gleiten. Für die versicherungsrechtliche Einordnung sind die Definitionen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgeblich.

Erdrutsch im Kontext der Hausratversicherung

In der Hausratversicherung ist der Erdrutsch regelmäßig nicht Bestandteil des Grundschutzes. Versicherungsschutz kann bestehen, wenn eine Elementarabsicherung vereinbart wurde, in der Erdrutsch als versicherte Naturgefahr definiert ist.

  • Erdrutsch infolge außergewöhnlicher Witterung
  • Bodenbewegungen durch starke Durchfeuchtung
  • Tarifabhängig geregelter Leistungsumfang

Elementar-Hausrat

Typische Schadenbilder und Folgen

Ein Erdrutsch kann zu erheblichen Schäden am Hausrat führen, insbesondere wenn Wohnräume durch Erd- oder Schlammmassen beeinträchtigt werden. Ob und in welchem Umfang diese Schäden berücksichtigt sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

  • Beschädigung oder Zerstörung von Hausrat
  • Verschmutzung durch Erd- oder Schlammmassen
  • Folgeschäden durch Eindringen von Wasser

Überschwemmung

Abgrenzungen und Ausschlüsse

Nicht jede Bodenbewegung gilt automatisch als versicherter Erdrutsch. Bestimmte Ursachen oder Schadenkonstellationen können ausgeschlossen oder gesondert geregelt sein.

  • Langsame Setzungen ohne Rutschereignis
  • Bodenbewegungen ohne vereinbarte Elementardeckung
  • Vertraglich definierte Ausschlüsse

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter einem Erdrutsch?

Ein Erdrutsch ist die plötzliche Bewegung größerer Erd- oder Gesteinsmassen, die zu Schäden an Gebäuden und Hausrat führen kann.

Ist ein Erdrutsch automatisch versichert?

Ein Erdrutsch ist in der Hausratversicherung in der Regel nur versichert, wenn eine entsprechende Elementarabsicherung vereinbart wurde.

Welche Schäden können durch einen Erdrutsch entstehen?

Entstehen können Zerstörungs-, Verschmutzungs- oder Folgeschäden am Hausrat, sofern diese vertraglich berücksichtigt sind.

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