Leckage – Einordnung von Undichtigkeiten im Rahmen der Hausratversicherung
Eine Leckage beschreibt das Austreten von Wasser aus wasserführenden Leitungen oder angeschlossenen Einrichtungen infolge einer Undichtigkeit. Im Zusammenhang mit der Hausratversicherung dient der Begriff der sachlichen Einordnung möglicher Leitungswasserschäden und ihrer Abgrenzung zu anderen Feuchteursachen.
Begriffliche Einordnung einer Leckage
Von einer Leckage spricht man, wenn Wasser infolge einer Undichtigkeit aus Leitungen, Anschlüssen oder angeschlossenen Geräten austritt. Für die versicherungsrechtliche Einordnung ist entscheidend, ob es sich um einen plötzlichen Wasseraustritt oder einen schleichenden Vorgang handelt.
Leckage im Kontext der Hausratversicherung
Im Rahmen der Hausratversicherung kann eine Leckage als Ursache eines Leitungswasserschadens relevant sein. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach der Ursache, dem Schadenverlauf und den vertraglichen Bedingungen.
- Undichtigkeiten an wasserführenden Leitungen
- Leckagen an angeschlossenen Haushaltsgeräten
- Tarifabhängig geregelter Leistungsumfang
Typische Schadenarten und Folgen
Leckagen können unterschiedliche Schäden am Hausrat verursachen. Ob und in welchem Umfang diese berücksichtigt sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
- Durchnässung von Möbeln und Textilien
- Schäden an Bodenbelägen oder Einrichtungsgegenständen
- Folgeschäden durch länger andauernden Wasseraustritt
Abgrenzungen und Ausschlüsse
Nicht jede Leckage ist automatisch als versicherter Leitungswasserschaden anerkannt. Bestimmte Schadenursachen oder -verläufe können ausgeschlossen oder gesondert geregelt sein.
- Allmählich entstehende Schäden ohne plötzlichen Wasseraustritt
- Feuchtigkeitsschäden ohne Leitungsbezug
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Leckage?
Eine Leckage bezeichnet das Austreten von Wasser aus Leitungen oder angeschlossenen Einrichtungen infolge einer Undichtigkeit.
Ist jede Leckage versichert?
Eine Leckage ist nur dann versichert, wenn sie als Ursache eines versicherten Leitungswasserschadens gilt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Wodurch unterscheidet sich eine Leckage vom Rohrbruch?
Eine Leckage beschreibt eine Undichtigkeit, während ein Rohrbruch eine plötzliche Beschädigung einer Leitung darstellt. Die versicherungsrechtliche Bewertung kann unterschiedlich ausfallen.